Einseitiges Fahrverbot Krankenhausstraße

Gemäß § 90 bzw. 94d Z.16 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF. werden anlässlich der Durchführung von Asphaltierungsarbeiten auf der Gemeindestraße Krankenhausstraße, Sportplatzgasse, Blumenweg und Wiesengrund in Rohrbach-Berg im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit dieser Tätigkeit beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen von Dienstag, dem 11.06.2024 bis Mittwoch, dem 12.06.2024 verordnet:

1.Einseitiges Fahrverbot auf der Gemeindestraße Krankenhausstraße, Sportplatzgasse, Blumenweg und Wiesengrund
2. Einbahn Auf der Gemeindestraße Kindergartenstraße Krankenhausstraße, Sportplatzgasse, Blumenweg und Wiesengrund